Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand – für Unternehmen in Berlin und Brandenburg
SiBraG ist Ihr regionales Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und Brandschutz. Das Büro betreut Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz- und Gefahrstoffbeauftragter – und erstellt Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzordnungen gleich mit. Alles aus einer Hand, mit einem persönlich verantwortlichen Ansprechpartner. Transparente und faire Preise, Antworten auf Anfragen in der Regel innerhalb eines Werktags.
Ingenieur für Bauwesen · Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz · Brandschutzbeauftragter · Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne · Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator · Gefahrstoffbeauftragter
Drei Situationen, in denen schnelle Hilfe zählt
Schreiben von der Berufsgenossenschaft erhalten?
Sie sollen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen und wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Das Ingenieurbüro SiBraG übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung und die Kommunikation – rechtssicher und zuverlässig.
So läuft die Betreuung abBehörde oder Feuerwehr fordert einen Feuerwehrplan?
Ob Auflage aus der Baugenehmigung, Brandschau oder nach Einbau einer neuen Brandmeldeanlage: Sie erhalten Ihren Feuerwehrplan nach DIN 14095 – inklusive Vor-Ort-Begehung und Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Feuerwehrplan erstellen lassenIhre Pläne sind älter als zwei Jahre?
Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden – und Flucht- und Rettungspläne veralten mit jedem Umbau. Bestandspläne werden durch unser Büro geprüft und normgerecht aktualisiert, unabhängig davon, wer sie erstellt hat.
Pläne prüfen lassenDie Leistungen im Überblick
Acht Leistungen, ein Prinzip: alles aus einer Hand – von der ersten Begehung bis zum fertigen, behördlich abgestimmten Plan.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und ASA-Sitzungen. Für Betriebe jeder Größe und Branche.
Zur externen FaSiBrandschutzbeauftragter
Alle Aufgaben nach DGUV Information 205-003: Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisungen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr – als extern bestellter Brandschutzbeauftragter.
Zum BrandschutzbeauftragtenGefahrstoffbeauftragter
Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach GefStoffV – besonders relevant für Handwerk, Produktion, Pflege und Praxen.
Zum GefahrstoffmanagementFeuerwehrpläne & Laufkarten
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 – mit zertifizierter Sachkunde, Vor-Ort-Begehung und Freigabe durch die Brandschutzdienststelle.
Feuerwehrplan anfragenFlucht- und Rettungspläne
Normgerecht nach DIN ISO 23601, auf Wunsch mehrsprachig und inkl. Lieferung zulässiger Rahmen. Aus CAD-Daten, PDF- oder Papierplänen – oder das Objekt wird vor Ort aufgenommen.
Fluchtplan anfragenBrandschutzordnung
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C – vom Aushang bis zum Regelwerk für Brandschutzverantwortliche, passgenau für Ihr Objekt und Ihre Organisation.
Zur BrandschutzordnungSiGeKo nach Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben – vom SiGe-Plan über die Vorankündigung bis zur Baustellenbegehung, in Planungs- und Ausführungsphase.
Zur SiGe-KoordinationBrandschutzhelfer-Ausbildung
Inhouse-Schulung nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Löschübung – anhand Ihrer eigenen Brandschutzordnung und Ihrer eigenen Fluchtwege, nicht mit Standardfolien.
Schulung anfragenEin Büro für den ganzen Lebenszyklus Ihres Objekts
Die meisten Anbieter können entweder Betreuung oder Pläne – Sie koordinieren dann zwei oder drei Dienstleister, und nach zwei Jahren sind Dokumentationen oder Feuerwehrpläne veraltet, weil sich niemand zuständig fühlt. Im Ingenieurbüro SiBraG greift beides ineinander: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Brandschutzbeauftragter sind ein und dieselbe Person – und kennen jedes Detail Ihres Objekts. Also werden auch Ihre Pläne, Ihre Brandschutzordnung und weitere Dokumentationen im Rahmen der laufenden Betreuung aktuell gehalten. Die DIN 14095 verlangt bei Feuerwehrplänen genau das: eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre. Und auch Ihre Brandschutzhelfer lernen nicht mit Standardfolien, sondern anhand Ihrer eigenen Brandschutzordnung und Ihrer eigenen Fluchtwege – erstellt vom selben Ingenieur, der die Schulung hält.
Beim Bauen: SiGeKo während der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens.
Zur Inbetriebnahme: Feuerwehrplan, Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung – abgestimmt und freigegeben.
Im Betrieb: Laufende Betreuung als FaSi, Brandschutz- und Gefahrstoffbeauftragter – inklusive Schulungen und Planpflege.
So einfach ist der Weg zur Zusammenarbeit
Anfrage
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das passende Formular – je konkreter die Angaben, desto schneller das Angebot. Telefonisch erreichbar ist das Büro Mo–Fr von 8 bis 16 Uhr.
Schnelles Angebot
Der direkteste Weg zum Angebot ist die schriftliche Anfrage: Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort – bei vollständigen Angaben auch direkt ein Preisangebot.
Vor Ort
Begehung, Bestandsaufnahme oder Auftaktgespräch: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist vom Berliner Büro aus schnell überall im Einsatzgebiet.
Umsetzung & Betreuung
Sie erhalten prüffähige Ergebnisse mit allen Abstimmungen und Nachweisen. Auf Wunsch bleibt Ihr Ansprechpartner dauerhaft an Bord – für Betreuung, Fristen und Planpflege.
Erfahrung aus den unterschiedlichsten Branchen
Vom Zwei-Personen-Handwerksbetrieb bis zum Krankenhaus oder großen Produktionsbetrieb – jede Branche hat eigene Anforderungen, und hier sind sie bekannt.
Arztpraxen & MVZ
Hygiene, Gefahrstoffe, Unterweisungen
Krankenhäuser & Kliniken
Sonderbau mit höchsten Anforderungen
Pflegeeinrichtungen
Räumungskonzepte für Bewohner
Handwerksbetriebe
Pragmatischer Arbeitsschutz im Alltag
Produktion & Lager
Gefährdungen systematisch im Griff
Zeitarbeit & Personaldienstleister
Wechselnde Einsatzorte, klare Pflichten
Büro & Verwaltung
Schlanke Betreuung ohne Ballast
Bauherren & Hausverwaltungen
Pläne, SiGeKo und Objektpflege
Persönlicher Kontakt statt anonymer Dienstleistung
Hinter jeder Begehung, jedem Plan und jeder Unterweisung steht Ihr persönlicher Ansprechpartner mit Ingenieursqualifikation. Keine Hotline, kein wechselndes Projektteam – Sie sprechen immer mit demjenigen, der Ihr Objekt kennt und die Verantwortung trägt. Sicherheit wird hier von der Planung her gedacht, nicht von der Checkliste: mit kurzen Wegen, klaren Aussagen und Ergebnissen, die vor Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern bestehen.
Mehr über das BüroQualifikationen
Ingenieur für Bauwesen
Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Gefahrstoffbeauftragter
Zertifizierte Sachkunde: Feuerwehrpläne (DIN 14095)
Zertifizierte Sachkunde: Flucht- und Rettungspläne (DIN ISO 23601)
Das Einsatzgebiet: Berlin und Brandenburg
Vom Berliner Büro aus betreut das Ingenieurbüro SiBraG Unternehmen in der Hauptstadt und in Brandenburg – von Bernau über Strausberg und Fürstenwalde bis Beeskow, Königs Wusterhausen und Cottbus.
Berlin (alle Bezirke)
Bernau bei Berlin
Strausberg
Neuenhagen
Erkner
Rüdersdorf
Müncheberg
Seelow
Fürstenwalde/Spree
Beeskow
Müllrose
Oranienburg
Königs Wusterhausen
Zeuthen
Potsdam
Cottbus
Häufige Fragen
Welche Unternehmen brauchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen – unabhängig von Branche und Größe. Kleinbetriebe mit in der Regel bis zu 50 Beschäftigten können je nach Unfallversicherungsträger alternativ das Unternehmermodell wählen; dabei übernimmt der Unternehmer nach Schulung selbst Aufgaben, benötigt aber weiterhin eine anlassbezogene Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt. Für die meisten Betriebe ist die externe Bestellung der einfachste und wirtschaftlichste Weg. Das Ingenieurbüro SiBraG übernimmt diese Aufgabe als externe FaSi für Betriebe in Berlin und Brandenburg.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine generelle gesetzliche Pflicht für alle Betriebe gibt es nicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird aber regelmäßig gefordert: durch Bauordnungen und Sonderbauvorschriften der Länder (z. B. für größere Verkaufsstätten, Industriebauten ab bestimmten Flächen, Hochhäuser), durch Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept, durch den Feuerversicherer oder als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Grundlage für Bestellung, Qualifikation und Aufgaben ist die DGUV Information 205-003. Ob Ihr Objekt betroffen ist, lässt sich im kostenlosen Erstgespräch klären.
Wer darf Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen?
Die DIN 14095 verlangt für die Erstellung und Prüfung eine fachkundige Person – also nachgewiesene Qualifikation im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Normkenntnis und Erfahrung. In der Praxis akzeptieren die Brandschutzdienststellen fast ausschließlich Pläne spezialisierter Ersteller, denn zur Erstellung gehören eine Objektbegehung und die Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr. Das Ingenieurbüro SiBraG erstellt Feuerwehrpläne mit nachgewiesener Fachkunde und übernimmt die komplette Behördenabstimmung in Berlin und Brandenburg.
Wie oft müssen Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 bei jeder baulichen oder nutzungsbezogenen Änderung unverzüglich anzupassen und mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu prüfen – verantwortlich dafür ist der Betreiber. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 müssen ebenfalls stets aktuell sein: Sie sind spätestens bei Umbauten, geänderten Rettungswegen oder neuer Sicherheitsausstattung zu überarbeiten und sollten gemäß ASR A2.3 und anerkannter Praxis mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Für Betreuungskunden übernimmt das Büro diese Fristenüberwachung automatisch.
Was kosten die Leistungen?
Das Ingenieurbüro SiBraG arbeitet mit transparenten Preisen und veröffentlicht zu jeder Leistung die Preisfaktoren – bei Plänen sind das vor allem Objektgröße und die Qualität der vorhandenen Grundrisse (CAD, PDF, Papier oder Aufmaß nötig), bei der laufenden Betreuung Mitarbeiterzahl, Objektart und Betreuungsumfang. Konkrete „ab“-Preise finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten. Ihr persönliches Angebot erhalten Sie nach Ihrer Anfrage bei Vorliegen aller notwendigen Informationen in der Regel innerhalb eines Werktags.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Der direkteste Weg zum Angebot ist die schriftliche Anfrage: Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags – bei vollständigen Angaben über die Anfrageformulare und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot. Am schnellsten geht es, wenn Sie vorhandene Unterlagen (Grundrisse, Lageplan, ggf. Altpläne oder das Behördenschreiben) gleich mit hochladen. Telefonisch erreichbar ist das Büro Mo–Fr von 8 bis 16 Uhr.
Sprechen wir über die Sicherheit Ihres Unternehmens
Schildern Sie Ihr Anliegen – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine konkrete Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot. Oder fragen Sie gleich einen Termin vor Ort an.
Oder telefonisch: 030 92100161, Mo–Fr 8–16 Uhr