Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen lassen – Berlin & Brandenburg
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zeigt den Einsatzkräften auf einen Blick, wie sie in Ihr Gebäude gelangen, wo Brandmelderzentrale, Treppenräume und Löschwasser liegen und welche besonderen Gefahren sie erwarten. Gefordert wird er typischerweise für Sonderbauten und Gebäude mit Brandmeldeanlage, oft als Auflage aus Baugenehmigung oder Brandverhütungsschau. Das Ingenieurbüro SiBraG erstellt Ihren Feuerwehrplan mit Ortstermin und übernimmt die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Ingenieur für Bauwesen · Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz · Brandschutzbeauftragter · Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne · Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator · Gefahrstoffbeauftragter
Was gehört zu einem Feuerwehrplan?
Ein Feuerwehrplan besteht aus einem textlichen und einem grafischen Teil. Welche Bestandteile im Einzelnen nötig sind, richtet sich nach Lage, Größe und Nutzung des Gebäudes und nach den Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Allgemeine Objektinformationen
Bezeichnung, amtliche Adresse und Anfahrtsadresse, Art der Nutzung, Ansprechpartner, Inhaltsverzeichnis und Planstand.
Zusätzliche textliche Erläuterungen
In fester Gliederung, unter anderem zu Personalbestand, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Erstinformationsstelle, Löschwasserversorgung, anlagentechnischem Brandschutz, Gefahrstoffen und Energieversorgung.
Beispiel: Übersichtsplan mit Zufahrten, Hydranten und Legende
Beispiel: Legende mit den Symbolen des Plans
Übersichtsplan
Das Grundstück mit Gebäuden, Zufahrten und befahrbaren Flächen, Gebäudeeingängen und Treppenräumen, Brandwänden, Erstinformationsstelle und Feuerwehr-Schlüsseldepot, Löschwasserentnahmestellen, Sammelstellen und Bereichen mit besonderen Gefahren.
Geschosspläne
Jedes Geschoss mit Raumnutzung, Brand- und Rauchabschnitten, Feuer- und Rauchschutzabschlüssen, Treppenräumen und Aufzügen, Löschwasserleitungen, Löschanlagen und gefährlichen Stoffen.
Umgebungs- und Sonderpläne
Ein Umgebungsplan bei großen Liegenschaften, Detailpläne oder eine Dachaufsicht auf Anforderung der Brandschutzdienststelle; ein Abwasserplan immer dann, wenn eine Löschwasserrückhaltung vorhanden ist.
Bei kleinen Objekten genügt nach der Norm ein Übersichtsplan, der die Angaben der Geschosspläne mit enthält.
Ein Feuerwehrplan ist nicht dasselbe wie ein Flucht- und Rettungsplan. Der Feuerwehrplan richtet sich an die Einsatzkräfte, der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 an die Menschen im Gebäude und hängt dort aus. Beide erstellt das Ingenieurbüro SiBraG auf Wunsch in einem Zug.
Zu den Flucht- und RettungsplänenWer braucht einen Feuerwehrplan?
Eine allgemeine Pflicht für jedes Gebäude gibt es nicht. Ob ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach Lage, Art und Nutzung des Objekts. Typischerweise wird er in diesen Fällen gefordert:
Sonderbauten
Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäuser, Beherbergungsstätten sowie größere Industrie- und Lagergebäude.
Brandmeldeanlage
Gebäude mit einer Brandmeldeanlage, insbesondere wenn sie auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist.
Baugenehmigung
Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept.
Behörde oder Versicherer
Forderungen der Brandschutzdienststelle, etwa nach einer Brandverhütungsschau, oder Anforderungen des Sachversicherers.
Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
Ist eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet, verlangt die DIN 14675-1 für jede Meldergruppe mindestens eine Feuerwehrlaufkarte. Sie führt die Einsatzkräfte von der Brandmelderzentrale auf kürzestem Weg zum ausgelösten Melder: Die Vorderseite zeigt den Weg bis zum Treppenraum oder Feuerwehr-Aufzug, die Rückseite den Weg im Zielgeschoss, dazu einen Seitenriss des Gebäudes. Laufkarten ersetzen den Feuerwehrplan nicht – beide ergänzen sich. Entstehen beide aus einer Hand, beruhen sie auf denselben Aufnahmedaten und Plangrundlagen – eine Bestandsaufnahme für beides.
Mehr zu den Feuerwehrlaufkarten
So entsteht Ihr Feuerwehrplan
Anfrage
Sie schildern Ihr Objekt und senden vorhandene Unterlagen mit – Grundrisse, Lageplan, gegebenenfalls das Behördenschreiben.
Preisangebot
Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot.
Ortstermin
Das Objekt wird vor Ort aufgenommen. Ohne Begehung lässt sich ein Feuerwehrplan nicht verlässlich erstellen.
Planerstellung
Schriftlicher und grafischer Teil entstehen im CAD – nach DIN 14095 und den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr.
Abstimmung und Freigabe
Der Entwurf geht an die Brandschutzdienststelle. Rückfragen und Korrekturen übernimmt das Büro.
Übergabe
Sie erhalten die freigegebenen Pläne digital und auf Wunsch als laminierte Ausfertigung – dazu die Erinnerung an die nächste Prüfung.
Was kostet ein Feuerwehrplan?
Transparente Preise zur ersten Orientierung – Ihr konkretes Preisangebot erhalten Sie auf Anfrage. Der Einstiegspreis enthält bereits Ortstermin und Behördenabstimmung.
Einstiegspaket für ein eingeschossiges Objekt: Ortstermin, grafischer Teil, Textteil, Abstimmung und Freigabe mit der Brandschutzdienststelle
ab
790 €
je weiteres Geschoss
ab
195 €
Neuzeichnung, wenn keine verwertbaren Grundrisse vorliegen, je Geschoss
ab
320 €
Feuerwehrlaufkarte je Meldergruppe
ab
35 €
Prüfung alle zwei Jahre
ab
390 €
Ausfertigung laminiert im Ordner, je Satz
ab
150 €
Die Angebote richten sich an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Wovon der Preis abhängt
Anzahl der Geschosse und Gebäudeteile
Zustand der vorhandenen Grundrisse (CAD, PDF, Papier oder Aufmaß vor Ort)
Erforderliche Sonderpläne
Anzahl der Ausfertigungen
Werden mehrere Leistungen zusammen beauftragt (etwa Feuerwehrplan, Laufkarten und Flucht- und Rettungspläne), berücksichtigt das Preisangebot den gemeinsamen Aufwand im Einzelfall.
Prüfung und Aktualisierung bestehender Feuerwehrpläne
Das Ingenieurbüro SiBraG prüft und aktualisiert auch Pläne, die ein anderes Büro erstellt hat. Für Betreuungskunden übernimmt das Büro die Fristenüberwachung automatisch.
Prüfung anfragenMindestens alle zwei Jahre
Prüfung durch eine fachkundige Person
Stets aktuell
Nach baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen umgehend anpassen
Verantwortlich
Der Betreiber
Warum das Ingenieurbüro SiBraG?
Fachkunde, die Behörden kennen
Ingenieur für Bauwesen, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz und Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne.
Immer mit Ortstermin
Der Plan entsteht aus dem Gebäude, nicht nur aus alten Zeichnungen.
Abstimmung inklusive
Die DIN 14095 schreibt vor, den Plan mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen – der Behörde, die ihn für die Feuerwehr freigibt. Das ist deshalb Teil des Auftrags, nicht Ihre Aufgabe.
Aus einer Hand
Feuerwehrplan, Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnung aus einem Büro, mit einem Ansprechpartner – und durch die laufende Betreuung dauerhaft aktuell.
Häufige Fragen zum Feuerwehrplan
Wer darf einen Feuerwehrplan erstellen?
Die DIN 14095 verlangt eine fachkundige Person – also jemanden, der aufgrund von Ausbildung, Kenntnissen, Erfahrung und Tätigkeit die Aufgabe sachgerecht erledigen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann. Das Ingenieurbüro SiBraG verfügt über die Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne und stimmt jeden Plan mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.
Was kostet ein Feuerwehrplan?
Für ein eingeschossiges Objekt ab 790 € netto, einschließlich Ortstermin und Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Jedes weitere Geschoss kostet ab 195 €. Den genauen Preis bestimmen vor allem die Zahl der Geschosse und der Zustand der vorhandenen Grundrisse.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Hilfreich sind Grundrisse als CAD-Datei, PDF oder Papierplan, ein Lageplan, das Brandschutzkonzept oder die Auflage aus der Baugenehmigung und, falls vorhanden, das Schreiben der Behörde. Für Laufkarten kommt die Meldergruppenliste der Brandmeldeanlage hinzu. Fehlen Grundrisse, wird das Objekt vor Ort aufgemessen.
Können Sie Feuerwehrpläne anderer Ersteller prüfen und aktualisieren?
Ja. Bestandspläne werden geprüft und normgerecht aktualisiert, unabhängig davon, wer sie erstellt hat. Liegen die Pläne als CAD-Datei vor, geht das besonders schnell.
Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan?
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist für die Einsatzkräfte bestimmt. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 hängt im Gebäude aus und zeigt den Menschen dort den Weg ins Freie. Viele Objekte brauchen beides.
Übernehmen Sie die Abstimmung mit der Feuerwehr?
Ja, in Berlin und Brandenburg. Der Entwurf wird mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt – in Berlin ist das die Berliner Feuerwehr, in Brandenburg der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Rückfragen und Korrekturen übernimmt das Büro bis zur Freigabe.
Feuerwehrplan anfragen
Schildern Sie Ihr Objekt – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine konkrete Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot.
Oder telefonisch: 030 92100161, Mo–Fr 8–16 Uhr