Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – Berlin & Brandenburg

Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, ab dem ersten Beschäftigten. Das Ingenieurbüro SiBraG übernimmt diese Aufgabe als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 zu transparenten Konditionen und ohne versteckte Kosten.

Persönliche Schutzausrüstung mit Schutzbrille, Gehörschutzstöpseln und Arbeitshandschuhen auf Riffelblech

Ingenieur für Bauwesen · Fachkraft für Arbeitssicherheit · Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz · Brandschutzbeauftragter · Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne · Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator · Gefahrstoffbeauftragter

Was gehört zur sicherheitstechnischen Betreuung?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber, die Fachkraft unterstützt ihn mit ihrer Fachkunde dabei.

INHALT DER BETREUUNG

Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung beim Ermitteln und Bewerten der Gefährdungen, beim Festlegen der Maßnahmen und beim Dokumentieren – und bei der Fortschreibung, wenn sich im Betrieb etwas ändert.

Begehungen

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten mit schriftlichem Protokoll. Festgestellte Mängel werden benannt, zusammen mit Vorschlägen zur Abhilfe.

Unterweisungen

Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen der Beschäftigten, abgestimmt auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsschutzausschuss

Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, den Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bilden müssen.

Beratung bei Veränderungen

Beratung bei Planung und Umbau, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei neuen Arbeitsverfahren, bevor Gefährdungen entstehen.

Arbeitsunfälle

Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, mit Vorschlägen, wie sich eine Wiederholung vermeiden lässt.

Nach der ersten Begehung vor Ort kann ein Teil der Betreuung per Telefon oder Video erfolgen, im Rahmen, den die DGUV Vorschrift 2 zulässt.

Auch Sicherheitskennzeichnungen und Flucht- und Rettungspläne sind Elemente der Arbeitssicherheit und gehören zu unserem Leistungskatalog.

Zu den Flucht- und Rettungsplänen

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten. Wie die Betreuung aussieht, legt die DGUV Vorschrift 2 fest, in der Fassung der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Entscheidend ist vor allem die Zahl der Beschäftigten.

Bis 20 Beschäftigte

Keine festen Einsatzzeiten. Die Fachkraft unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und wird bei besonderen Anlässen hinzugezogen, etwa bei neuen Maschinen, Umbauten oder nach einem Unfall.

Mehr als 20 Beschäftigte

Feste Einsatzzeiten je Beschäftigtem und Jahr für die Grundbetreuung, dazu eine betriebsspezifische Betreuung. Außerdem ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

Teilzeit zählt anteilig

Wer bis 20 Stunden in der Woche arbeitet, zählt halb, bis 30 Stunden mit drei Vierteln. Deshalb kann ein Betrieb mit 25 Köpfen rechnerisch unter der Grenze von 20 liegen.

Alternative Modelle

Kleinere Betriebe können je nach Berufsgenossenschaft auch das Unternehmermodell wählen. Der Unternehmer übernimmt dann nach einer Schulung selbst Aufgaben, braucht aber weiterhin eine Fachkraft für besondere Anlässe.

So wird die Einsatzzeit berechnet

Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ordnet die DGUV Vorschrift 2 jede Branche einer von drei Betreuungsgruppen zu. Die Grundbetreuung beträgt je Beschäftigtem und Jahr 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III. Diese Zeit teilen sich Fachkraft und Betriebsarzt, jeder mit mindestens 20 Prozent. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang sich nach den besonderen Gefährdungen im Betrieb richtet. Ein Beispiel: 30 Beschäftigte in Gruppe III ergeben 15 Stunden Grundbetreuung. Davon übernimmt die Fachkraft 80 Prozent, also 12 Stunden. Mit 6 Stunden betriebsspezifischer Betreuung sind es 18 Stunden im Jahr.

Begehung in einer Produktionsanlage mit Dokumentation auf dem Tablet

So beginnt die Betreuung

1

Anfrage

Sie nennen Branche, Zahl der Beschäftigten mit Teilzeitanteilen und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

2

Preisangebot

Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot und ausgewiesenen Einsatzstunden.

3

Vertrag

Sie beauftragen das Ingenieurbüro SiBraG mit einem schriftlichen Dienstvertrag. Er nennt die Aufgaben und die Einsatzstunden und erfüllt damit Ihre Pflicht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

4

Erstbegehung

Die Betreuung beginnt mit einer Begehung vor Ort. Dabei wird geklärt, wo der Betrieb steht und was zuerst zu tun ist.

5

Laufende Betreuung

Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Arbeitsschutzausschuss nach Plan, dazu Beratung, wann immer ein Anlass entsteht.

6

Protokoll

Nach jeder Begehung erhalten Sie ein schriftliches Protokoll mit den festgestellten Mängeln und Vorschlägen zur Abhilfe.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Transparente Preise zur ersten Orientierung – Ihr konkretes Preisangebot erhalten Sie auf Anfrage. Die Betreuung wird als Komplettpaket nach Einsatzzeit abgerechnet: Die Stunden stehen im Vertrag, und alle Leistungen der Betreuung nach den Vorgaben der DGUV sind darin enthalten.

Rechenbeispiele für die Grundbetreuung

Beispiel

Std./Jahr

je Jahr

je Monat

Kleinbetrieb bis 20 Beschäftigte

8 Std.

760 €

63,33 €

30 Beschäftigte, Betreuungsgruppe III

12 Std.

1.140 €

95 €

30 Beschäftigte, Betreuungsgruppe II

36 Std.

3.420 €

285 €

30 Beschäftigte, Betreuungsgruppe I

60 Std.

5.700 €

475 €

Bei mehr als 20 Beschäftigten: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit einem Anteil der Fachkraft von 80 Prozent. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu.

Die Angebote richten sich an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Wovon der Umfang abhängt

Zahl der Beschäftigten, Teilzeit anteilig

Betreuungsgruppe Ihrer Branche

Besondere Gefährdungen im Betrieb

Die Einsatzzeit, vor allem den betriebsspezifischen Teil, ermitteln wir immer gemeinsam mit Ihnen. Das Preisangebot weist sie in Stunden aus.

Werden mehrere Leistungen zusammen beauftragt (etwa die gemeinsame Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Brandschutzbeauftragten), berücksichtigt das Preisangebot den gemeinsamen Aufwand im Einzelfall.

Preisangebot anfordern

Post von der Berufsgenossenschaft?

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fragen regelmäßig nach, wie ein Betrieb seine sicherheitstechnische Betreuung organisiert hat, oft mit Frist und Fragebogen. Fehlt die Fachkraft, lässt sich das nachholen: Mit dem schriftlichen Betreuungsvertrag haben Sie den ersten Nachweis in der Hand. Das Ingenieurbüro SiBraG hilft Ihnen, das Schreiben zu beantworten.

Betreuung anfragen
WAS SIE NACHWEISEN SOLLTEN

Schriftlicher Vertrag

Wer die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt und in welchem Umfang.

Gefährdungsbeurteilung

Dokumentiert, mit Maßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

Unterweisungen

Wer wann worüber unterwiesen wurde, mindestens einmal im Jahr.

Warum das Ingenieurbüro SiBraG?

Ingenieur und Fachkraft

Ingenieur für Bauwesen und Fachkraft für Arbeitssicherheit, dazu Brandschutzbeauftragter und Gefahrstoffbeauftragter.

Ausgewiesene Stunden

Der Vertrag nennt die Einsatzstunden im Jahr, nicht nur einen Monatsbetrag. So sehen Sie vorher, welcher Umfang vereinbart ist und was er kostet.

Ein Ansprechpartner

Keine Hotline und kein wechselndes Team. Wer Ihren Betrieb begeht, beantwortet auch Ihre Fragen.

Arbeits- und Brandschutz aus einer Hand

Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrstoffe und die Pläne für Ihr Objekt sowie für die Feuerwehr aus einem Büro.

Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Ja, für jeden Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Bei einer externen Fachkraft geschieht das mit dem schriftlichen Betreuungsvertrag. Wie umfangreich die Betreuung sein muss, regelt die DGUV Vorschrift 2 in der Fassung Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei bis zu 20 Beschäftigten gibt es keine festen Einsatzzeiten, darüber gelten feste Stunden je Beschäftigtem und Jahr.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Betreuung wird nach Einsatzzeit abgerechnet. Für die Grundbetreuung zahlt ein Kleinbetrieb mit bis zu 20 Beschäftigten 760 € im Jahr, also rund 63 € im Monat. Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten kommt in Betreuungsgruppe III auf 1.140 € im Jahr oder 95 € im Monat, in Gruppe I auf 5.700 € im Jahr oder 475 € im Monat. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu. Alle Leistungen der Betreuung sind in den Einsatzstunden enthalten.

Wie viele Stunden Betreuung braucht mein Betrieb?

Bei mehr als 20 Beschäftigten ergibt sich die Grundbetreuung aus der Zahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe Ihrer Branche: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung nach den besonderen Gefährdungen im Betrieb. Die genaue Zahl erhalten Sie mit dem Preisangebot.

Brauche ich zusätzlich einen Betriebsarzt?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt beide, und die Grundbetreuung teilt sich zwischen Fachkraft und Betriebsarzt auf, jeder mit mindestens 20 Prozent. Den Betriebsarzt bestellen Sie selbst. Das Ingenieurbüro SiBraG arbeitet mit ihm zusammen, etwa im Arbeitsschutzausschuss.

Kann die Betreuung auch digital erfolgen?

Teilweise. Die DGUV Vorschrift 2 wurde 2024 neu gefasst und wird von den Berufsgenossenschaften seit 2025 schrittweise in Kraft gesetzt. Seitdem darf ein Teil der Betreuung per Telefon oder Video erfolgen, wenn die Fachkraft den Betrieb vorher persönlich kennengelernt hat. Deshalb beginnt jede Betreuung mit einer Begehung vor Ort, und Begehungen bleiben auch danach Teil der Betreuung.

Was muss ich tun, wenn die Berufsgenossenschaft nach der Betreuung fragt?

Beantworten Sie das Schreiben innerhalb der Frist. Haben Sie noch keine Fachkraft, holen Sie die Beauftragung nach und legen den Vertrag vor. Das Ingenieurbüro SiBraG unterstützt Sie dabei, die Fragen der Berufsgenossenschaft vollständig zu beantworten.

Betreuung anfragen

Nennen Sie Branche und Zahl der Beschäftigten – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine konkrete Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot.

Oder telefonisch: 030 92100161, Mo–Fr 8–16 Uhr