Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen lassen – Berlin & Brandenburg
Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 zeigt den Menschen im Gebäude, wo sie gerade stehen, wie sie über die Fluchtwege ins Freie gelangen und wo Feuerlöscher, Brandmelder und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu finden sind. Gefordert wird er nach der Arbeitsstättenverordnung, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung einer Arbeitsstätte es verlangen, und oft zusätzlich als Auflage aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept. Das Ingenieurbüro SiBraG nimmt Ihr Gebäude vor Ort auf und erstellt jeden Plan lagerichtig für den Ort, an dem er hängt.
Ingenieur für Bauwesen · Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz · Brandschutzbeauftragter · Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne · Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator · Gefahrstoffbeauftragter
Was gehört auf einen Flucht- und Rettungsplan?
Die DIN ISO 23601 legt fest, was ein Flucht- und Rettungsplan zeigen muss und wie er gestaltet ist. Grundlage sind aktuelle Grundrisse, die bei einer Begehung überprüft werden, und die Brandschutzmaßnahmen des Gebäudes.
Standort und Fluchtwege
Ein blauer Punkt markiert, wo der Betrachter steht. Fluchtwege sind hellgrün angelegt, Richtungspfeile, Notausgänge, Treppen und Aufzüge eingezeichnet.
Brandschutz und Erste Hilfe
Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder und Erste-Hilfe-Einrichtungen erscheinen mit denselben Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010, die auch im Gebäude hängen.
Sammelstelle und Übersicht
Ein kleiner Übersichtsplan zeigt das ganze Gebäude mit seiner Umgebung, markiert den dargestellten Bereich und nennt die Sammelstelle.
Verhaltensregeln
Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen stehen auf dem Plan oder direkt daneben. In Deutschland üblich: rot umrandet für den Brandfall, grün für Unfälle.
Evakuierungshilfen
Vorrichtungen zur Evakuierung von Menschen mit Behinderungen und sichere Bereiche (Zufluchtsorte) sind eingezeichnet, damit auch sie ihren Weg kennen.
Legende und Plankopf
Eine Legende erklärt alle Zeichen und Farben. Der Plankopf nennt Gebäude, Geschoss, Planersteller, Plannummer, Erstellungsdatum und Revisionsstand.
Beispiel: Ausschnitt mit Standort, Fluchtweg und Sicherheitszeichen
Beispiel: Verhaltensregeln, rot umrandet für den Brandfall, grün bei Unfällen
Lagerichtig
Der Plan ist aus Sicht des Betrachters ausgerichtet: Was links von ihm liegt, liegt auch im Plan links. Deshalb braucht jeder Aushangort seine eigene Fassung.
Groß genug
Mindestens DIN A3, in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern mindestens DIN A4. Überschrift, Schrift und Sicherheitszeichen haben Mindesthöhen.
Gut ausgeleuchtet
Am Aushangort braucht der Plan ausreichend Licht, mindestens 50 Lux. Fehlt eine Sicherheitsbeleuchtung, kann eine langnachleuchtende Ausführung sinnvoll sein.
Zeigt der Plan bereits das ganze Gebäude, darf der Übersichtsplan entfallen.
Ein Flucht- und Rettungsplan ersetzt keinen Feuerwehrplan. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte, der Flucht- und Rettungsplan an die Menschen im Gebäude. Beide erstellt das Ingenieurbüro SiBraG auf Wunsch in einem Zug.
Zu den FeuerwehrplänenWer braucht einen Flucht- und Rettungsplan?
Eine feste Grenze nach Mitarbeiterzahl oder Fläche gibt es nicht. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die Technische Regel ASR A2.3 nennt dafür typische Fälle:
Unübersichtliche Wege
Fluchtwege über Zwischengeschosse, durch größere Räume oder abweichend von den gewohnten Verkehrswegen.
Publikumsverkehr
Viele ortsunkundige Personen, etwa in Praxen, Verkaufsräumen, Behörden oder Hotels.
Erhöhte Gefährdung
Bereiche mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr, auch wenn die Gefahr von einer benachbarten Arbeitsstätte ausgeht.
Baurecht und Auflagen
Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept. In Brandenburg verlangt die Beherbergungsstättenbau-Verordnung einen Rettungswegplan in jedem Gästezimmer.
Unterweisung und Evakuierungsübung
Ein Aushang allein macht niemanden fluchtbereit. Die ASR A2.3 verlangt, die Beschäftigten mindestens einmal im Jahr über die Fluchtwege und das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen und den Flucht- und Rettungsplan dabei einzubeziehen, am besten mit einer Begehung der Fluchtwege. Wo ein Plan erforderlich ist, sind außerdem in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen. Sie zeigen, ob Plan, Kennzeichnung und Sammelstelle im Ernstfall zusammenpassen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter begleitet das Ingenieurbüro SiBraG Unterweisung und Übung auf Wunsch.
So entsteht Ihr Flucht- und Rettungsplan
Anfrage
Sie schildern Ihr Gebäude und senden vorhandene Unterlagen mit: Grundrisse, gegebenenfalls Brandschutzkonzept oder Auflage und bestehende Pläne.
Preisangebot
Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot.
Ortsaufnahme
Das Gebäude wird begangen. Aufgenommen werden Fluchtwege, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Sammelstelle und die Aushangorte.
Planerstellung
Die Pläne entstehen im CAD nach DIN ISO 23601, jeder lagerichtig für seinen Aushangort, mit Legende und Verhaltensregeln.
Durchsicht
Sie erhalten den Entwurf zur Durchsicht. Ihre Anmerkungen werden eingearbeitet, bevor die Pläne fertiggestellt werden.
Übergabe
Sie erhalten die Pläne digital und druckfertig, auf Wunsch gedruckt, laminiert oder gerahmt.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Transparente Preise zur ersten Orientierung – Ihr konkretes Preisangebot erhalten Sie auf Anfrage. Der Einstiegspreis enthält bereits die Ortsaufnahme.
Erster Plan je Geschoss, mit Ortsaufnahme
ab
169 €
Prüfung vor Ort und Aktualisierung bestehender Pläne, je Geschoss
ab
119 €
Druck und Laminierung, Rahmen (Stückpreis im Preisangebot)
optional
Die Angebote richten sich an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Wovon der Preis abhängt
Anzahl der Aushangorte
Zahl der Geschosse
Zustand der vorhandenen Grundrisse (CAD, PDF, Papier oder Aufmaß vor Ort)
Werden mehrere Leistungen zusammen beauftragt (etwa Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrplan und Brandschutzordnung), berücksichtigt das Preisangebot den gemeinsamen Aufwand im Einzelfall.
Prüfung und Aktualisierung bestehender Flucht- und Rettungspläne
Anders als beim Feuerwehrplan nennt die DIN ISO 23601 keine feste Prüffrist. Verantwortlich dafür, dass die Pläne dem aktuellen Stand entsprechen, ist der Arbeitgeber. Das Ingenieurbüro SiBraG prüft und aktualisiert auch Pläne anderer Ersteller und stellt ältere Pläne nach DIN 4844-3 auf die aktuelle Norm um.
Prüfung anfragenStets aktuell
Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem neuesten Stand sein.
Regelmäßig geprüft
Lesbar, erkennbar, verständlich und aktuell.
Nach jeder Änderung
Umbauten und geänderte Brandschutz- oder Notfallmaßnahmen lösen eine Überprüfung aus.
Warum das Ingenieurbüro SiBraG?
Zertifizierte Sachkunde
Ingenieur für Bauwesen, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz und Zertifizierte Sachkunde für Flucht- und Rettungspläne.
Immer mit Ortsaufnahme
Die DIN ISO 23601 verlangt, die Grundrisse bei einer Begehung zu überprüfen. Deshalb entsteht jeder Plan aus dem Gebäude, nicht nur aus alten Zeichnungen.
Lagerichtig für jeden Aushang
Jeder Plan wird für seinen Aushangort ausgerichtet, damit links im Plan auch links im Flur ist.
Aus einer Hand
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrplan und Brandschutzordnung aus einem Büro, mit einem Ansprechpartner – und durch die laufende Betreuung dauerhaft aktuell.
Häufige Fragen zum Flucht- und Rettungsplan
Ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Nicht in jedem Betrieb. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ihn, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern; die ASR A2.3 nennt als typische Fälle unübersichtliche Fluchtwege, viele ortsunkundige Personen und erhöhte Gefährdungen. Die Entscheidung gehört in die Gefährdungsbeurteilung. Unabhängig davon können Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Sonderbauvorschriften einen Plan fordern.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Der erste Plan je Geschoss kostet ab 169 € netto, einschließlich Ortsaufnahme. Den genauen Preis bestimmen vor allem die Zahl der Aushangorte und Geschosse, der Zustand der vorhandenen Grundrisse und die gewünschte Ausführung.
Wo müssen Flucht- und Rettungspläne hängen?
An Stellen, an denen sich Menschen über die Fluchtwege informieren können: in Eingangsbereichen, vor Aufzügen und Treppen, an Kreuzungen von Fluren und in Aufenthaltsbereichen, in Hotels auch in jedem Zimmer. Jeder Plan muss lagerichtig zu seinem Standort hängen.
Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Der Plan muss immer dem aktuellen Stand entsprechen und regelmäßig geprüft werden. Nach jedem Umbau und jeder Änderung der Brandschutz- oder Notfallmaßnahmen ist er zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Hilfreich sind Grundrisse als CAD-Datei, PDF oder Papierplan, das Brandschutzkonzept oder die Auflage aus der Baugenehmigung und vorhandene Flucht- und Rettungspläne. Fehlen Grundrisse, wird das Gebäude vor Ort aufgemessen.
Gelten ältere Pläne nach DIN 4844-3 noch?
Die DIN 4844-3 ist durch die DIN ISO 23601 ersetzt. Der Plan muss dieselben Sicherheitszeichen zeigen, die im Gebäude hängen, und zwar nach DIN EN ISO 7010. Ältere Pläne sollten deshalb spätestens bei der nächsten Überarbeitung umgestellt werden.
Flucht- und Rettungsplan anfragen
Schildern Sie Ihr Gebäude – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine konkrete Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot.
Oder telefonisch: 030 92100161, Mo–Fr 8–16 Uhr